Altstraßen im Bereich der TK 25 6743 Neukirchen
Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut ist nach P. Epictet Ketterer schon im ausgehenden 13. Jahrhundert durch die Vereinigung der Ortschaften Walching, Prünst und Neukirchen zu einem größeren Dorf zusammengewachsen. [1]
Marktrecht für Neukirchen
Neukirchen selbst ist im ersten Herzogsurbar durch eine Marchfutterabgabe beglaubigt, im zweiten Urbar von ca. 1269 werden dort, wie in Prünst, herzogliche Besitzungen erwähnt. Am 13. Januar 1377 erhebt Herzog Albrecht das Dorf Neukirchen zum Markt, verleiht ihm einen Wochenmarkt, bestimmt die Burgfriedensgrenzen („von dem obern tor am marckt bis hinab an den pach“), gewährt ihm Jurisdiktion und drei Jahrmärkte. „Banyr und Insiegel“, also das Recht Wappen und Siegel zu führen, stammt von Herzog Johann III. und Herzog Albrecht III. hat 1456 diesen Wappenbrief erneuert.
Neukirchen „vorm Wald“
In dieser Urkunde von 1456 führt der Markt erstmals die Bezeichnung „Newkürchen im Aygn“. Der Name ist von der Festung Kleinaign herzuleiten, die zu dieser Zeit einem herzoglichen Pfleger als Dienstsitz diente. Seit Mitte des 16. Jahrhunderts ist der Beisatz „vor Walt“ überliefert (vgl. Neunburg vorm Wald“). Erst in neuerer Zeit hat sich der Beiname „zum Hl. Blut“ durchgesetzt. Er rührt von der nördlich des Ortes gelegenen Wallfahrtskirche zum Hl. Blut, deren Tradition auf eine Wallfahrtslegende in die hussitische Zeit zurückgeht und die später häufiges Ziel von Pilgergruppen von jenseits der Grenze war. Im 17. Jahrhundert entstand hier zudem ein Franziskanerkloster, das vor allem die zahlreich anreisenden Pilgergruppen betreuen sollte. Das Marktrecht sah einen inneren Rat von vier Mitgliedern vor, wovon jeweils einer den Bürgermeister stellte sowie einen äußeren Rat mit acht Mitgliedern. Im 18. Jahrhundert wird zudem die Aufteilung des Marktes in vier Viertel beglaubigt.
Jagdrecht bis zum Hohenbogen
Von den Privilegien, die dem Markt zugestanden wurden, ist besonders das Jagdrecht für die Bürger innerhalb des Burgfriedens zu erwähnen. Der Burgfrieden scheint im ausgehenden Mittelalter erweitert worden zu sein, so dass auch die dem Markt gehörigen Waldungen am Abhang des Hohenbogen zugerechnet werden. Die Jurisdiktion, zu dem auch die Ausübung des Jagdrechts gehörte, hat demnach einen sehr großen Bezirk umfasst. Neukirchen b. H. Blut ist schließlich Sitz eines Pfleggerichts, dem die Ortschaften Lamberg und Schicherhof sowie der Markt Eschlkam zugehörte. Später erscheint Neukirchen b. Hl. Blut im Landgericht Kötzting.[2]
Das Landgericht Kötzting
Das Landgericht Kötzting umfasste das ganze Gebiet des Weißen Regen, des oberen Regentals und des Oberlaufs des Flüsschen Chamb. Landschaftlich gehörte zum Landgericht der Hohebogen, der Osser und der Arber, die höchsten Erhebungen des Bayerischen Waldes. Für seine Geschichte war die Grenzlage bestimmend. Die Further Senke in der Nordwestecke des Gerichts, war seit frühester Zeit eines wichtige Völkerstraße und ein vielbefahrener Handelsweg und zugleich ein militärischer Sammel- und Aufmarschraum. Um den Verlauf der Grenze kam es immer wieder zu Streitigkeiten, die erst 1764 mit einem Vertrag beendet wurden und den bis heute gültigen Grenzverlauf festlegt. Als strategischem Mittelpunkt und zentralem Verwaltungsort entstand am Zusammenfluss von Chamb und Regen aus einem agilolfingischen Herzogshof die Stadt Cham. Das Gebiet kam nach der Absetzung Tassilos III. durch Karl den Gr. im Jahre 788 in den Besitz des ostfränkischen Königtums und wurde Königsland.
Über die Verteilung von Grund und Boden im Bereich des Landgerichts Kötzting berichtet uns die Gerichtsurkunde des Bischofs Baturich vom 14. Dezember 819 (vgl. TK 6742 Cham Ost). Das einst von den Vorfahren des Herzogs Tassilo an das St. Emmeramer Filialkloster Chammünster geschenkte Land lag südlich des Regen zwischen den Bächen Janabach und Rettenbach sowie dem Berg „Bosun“ bei Birnbrunn und dem Regen. Somit ist im Bereich des Landgerichts Kötzting das gesamte Gebiet westlich von Miltach mit Ausnahme der Gegend von Sattelbeilnstein zu der 819 beschriebenen Schenkung an Chammünster zu rechnen. Nach dem das Kloster in den Ungarnstürmen eingegangen ist, ist über den Verbleib des Grundbesitzes nur noch wenig festzustellen.[3]
Grenzschutz an der Mark Cham
Analog zu der militärischen Organisation zum Schutz der Grenze durch die im Jahre 1004 erstmals genannte Grenzmiliz der tschechischen Choden (sie unterstanden dem Burggrafen von Taus) entstand im 9. Jahrhundert auf deutscher Seite im Raum „Campriche“ eine ähnliche Wehrstruktur in Form der Mark Cham. Die hier im Königsland stationierte Reitertruppe wurde durch eine Haferabgabe der Bauern, das sogenannte „Marchfutter“ versorgt. Die spätere Erwähnung des Marchfutters in vielen Orten des Landgerichts Kötzting ist nach Piendl ein Beleg dafür, dass das Gebiet des Landgerichts ebenfalls zur königlichen Mark Cham gehörte. Die bisherige Wehrorganisation wurde ab der Mitte des 11. Jahrhunderts durch ein Befestigungsnetz von Burgen ersetzt. Ihre Träger waren Ministeriale, also vom König bzw. Herzog abhängige Dienstmannen. Im Kötztinger Raum entstanden Dienstmannenburgen wie Haidstein, Lengau-Chamerau, Sattelpeilnstein, Zandt, Miltach, Kötzting, Grafenwiesen, Hohenwarth, Zenching, Furth und Eschlkam.
„Pago Campriche“
Um 1050 begegnet als Graf „in pago Champriche“ ein Adeliger namens Sizo. Auf dem Weg der Vererbung ging die Mark Cham an die Rapotonen-Diepoldinger über. Im Jahre 1072 ist Rapoto III. als „comes de Cambe“ bezeugt. Bis zu ihrem Aussterben im Jahre 1204 fungierten die (älteren) Diepoldinger als Markgrafen von Cham. Nach dem kinderlosen Tod von Markgraf Berthold verleibte Herzog Ludwig die Mark Cham seinem Territorium ein. Die Grenze Mark Cham zum Gebiet der Grafen von Bogen bilden die Pfarreien Eschlkam, Neukirchen, Rimbach, Kötzting, Moosbach, Lengau (=Chamerau) und Peilstein (=Sattelpeilnstein).[4]
Cham und Eschlkam beim Herzogtum Straubing-Niederbayern
Im ersten niederbayerischen Herzogsurbar aus der Zeit um 1269 erscheint der gesamte Bereich des späteren Landgerichts Kötzting unter den herzoglichen Urbarsgütern. Das Gebiet vor dem Hohenbogen gehört zum Gericht Cham. Im Bereich nördlich des Hohenbogen erscheint als selbständiges Gericht Eschlkam. Bei der ersten Landesteilung im Jahre 1255 kamen die Ämter Cham und Eschlkam zu Niederbayern. Mit dem Aussterben der niederbayerischen Linie kam es wieder zur Vereinigung von Niederbayern und Oberbayern. Im Teilungsvertrag von 1352 kamen das Gericht Eschlkam sowie Furth und Neukirchen an die Herzöge Albrecht und Wilhelm, die Begründer der Linie Bayern-Straubing. Mit der Zerschlagung des Gerichts Cham im Jahre 1361 wurde offenbar Kötzting zum Sitz eines neuen Gerichts erhoben.
Pflegamt „Herrschaft im Winkel“
Zusammen mit Furth und Eschlkam bildete Neukirchen im 15. Jahrhundert das „Pflegamt der Herrschaft im Winkel“. Ab 1469 wurde das Grenzland zwischen Hohenbogen und Böhmen neu organisiert und vor den Erfahrungen der Hussitenzeit nach militärischen Gesichtspunkten zur Verteidigung der Landesgrenze ausgebaut. In Furth, Eschlkam und Neukirchen gab es dazu befestigte Kirchhöfe und Kirchenburgen. Neukirchen war eines der „Grenzpflegämter“ mit den Orten Heuhof, Hinter- und Vorderbuchberg, Oberfaustern, Atzlern, Lamberg, Schwarzenberg, Kuchlshof, Schicherhof, Krottenhof, Kager, Rittsteig, Buchermühle, Anglmühle, Ober- und Unterkaltenhof, Straßhof, Jägershof, Hofberg, Winklhof, Höll. Im Jahr 1774 waren die drei Pflegämter Furth, Eschlkam und Neukirchen vollständig dem Landgericht Kötzting angegegliedert.[2]
Altwege um Neukirchen b. Hl. Blut
Die bei Dollacker als Nr. 67 aufgelistete Altstraße von Cham nach Straubing berührt Neukirchen nicht. Allerdings ist davon auszugehen, dass die aus dem Donautal von Deggendorf nach Cham bzw. Furth bzw. Kötzting führende Lokalbahn auf einer Trasse lief, auf der auch früher auch der Straßenverkehr abgewickelt wurde.[5]
Der Baierweg
Intensiv hat sich Dietrich-Jürgen Manske mit dem „Baierweg“ beschäftigt. Diese Altstraße führt vom nördlichen Donauufer bei Mariaposching (Landkreis Straubing-Bogen) über Sankt Englmar, Viechtach, Bad Kötzting und Furth im Wald nach Böhmen. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob es sich nicht auch hier um die Fortsetzung einer Römerstraße handelt, die über die Donau als „nasser Limes“ ins „freie Germanien“ führte. [6]
Im nördlichen Abschnitt des von Manske kartierten Baierweges hat der Ortsnamenforscher Wolfgang Janka eine Reihe von Ortsnamen ausgemacht, die bereits in das frühe Mittelalter zurückreichen und slawischen Ursprungs sind: Neben Kötzting und Furth i. Wald nennt er Sackenried, Klobighof, Zeltendorf, Kettersdorf, Madersdorf, Zettisch, Seuchau und Grasmannsdorf. Der Further Ortsteil Straßhof am Baierweg verweist bereits in seinem Namen auf die Lage an einer wichtigen Straßenverbindung.
Die Ortsnamen belegen nach Janka den slawischen Anteil an der Besiedlung der Region entlang der Altstraße „Baierweg“. Für ihn ist es der Beleg, dass der Baierweg im späten Frühmittelalter von Baiern und Slawen stark benutzt wurde und als Leitlinie für die Besiedlung fungierte, ebenso wie der Weiße Regen. Slawisch-bairische Mischformen von Ortsnamen am Baierweg zeugen vom Nebeneinander bzw. Miteinander deutscher und slawischer Bevölkerung im späten Frühmittelalter. [7]
Altwegesystem um den Hohenbogen
Die zahlreichen im digitalen Geländemodell belegten Hohlwegtrassen südwestlich Neukirchen b. Hl. Blut gehören zum Altwegesystem um den Hohenbogen. Sie sind mit Sicherheit im Raum westlich des Hohenbogen Teil der von Manske formulierten Trasse des Baierwegs, der sich bei Madersdorf (Gemeinde Rimbach) teilt und in einem Arm nach Eschlkam abzweigt bzw. im anderen Arm über Furth nach Taus (Domaslice) führt. Ein Teil der Wege am Hohenbogen dürften vor allem dem Holztransport gedient haben, nachdem es den Bewohnern von Kötzting mindestens seit dem späten Mittelalter auf genossenschaftlicher Basis ermöglicht wurde, auf dem Weißen Regen Holz zu triften und zu flößen. So stellte der Regen wenigstens flussabwärts auch die Verkehrsverbindung zum Donauraum her.[8]
Weblinks
- Karte der Hohlwege, Steige und Denkmäler im Bereich der TK 25 Blatt 6743: Neukirchen
- Karte der Hohlwege im Bereich der TK 25 Blatt 6743: Neukirchen
- Karte der Steige im Bereich der TK 25 Blatt 6743: Neukirchen
- Karte der Denkmäler im Bereich der TK 25 Blatt 6743: Neukirchen
- Visualisierung der Altstraßen aus den Historischen Karten der TK 25 Blatt 6743: Neukirchen
Einzelnachweise
- ↑ P. Epictet Ketterer: Neukirchen b. Hl. Blut einst und jetzt. Straubing 1925
- ↑ 2,0 2,1 Max Piendl: Historischer Atlas von Bayern, Altbayern Reihe I Heft 5: Das Landgericht Kötzting. Hrsg.: Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 1953, ISBN 3-7696-9806-1, urn:nbn:de:bvb:12-bsb00007652-7, S. 62-65
- ↑ vgl. TK 6742 Cham Ost
- ↑ Max Piendl: Historischer Atlas von Bayern, Altbayern Reihe I Heft 5: Das Landgericht Kötzting. Hrsg.: Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 1953, ISBN 3-7696-9806-1, urn:nbn:de:bvb:12-bsb00007652-7, S. 1-10
- ↑ Anton Dollacker: Altstraßen der mittleren Oberpfalz. urn:nbn:de:bvb:355-rbh-1575-7, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg, Band 88. Hrsg.: Historischer Verein für Oberpfalz und Regensburg, Regensburg 1938, urn:nbn:de:bvb:355-rbh-2740-1, S. 167-186
- ↑ Dietrich-Jürgen Manske: Der Baierweg, seine Verzweigungen und die Zuordnung der einzelnen Abschnitte in den territorialgeschichtlichen Kontext, in: Ludwig Husty u.a. (Hg.): Zwischen Münchshöfen und Windberg. Gedenkschrift für Karl Böhm. Rahden 2009, S. 457 – 474
- ↑ Wolfgang Janka: Altstraßen und frühmittelalterliche Ortsnamen in der Oberpfalz. In: Tobias Appl, Alfred Wolfsteiner: Auf alten Wegen durch die Oberpfalz. Zur Geschichte der Mobilität und Kommunikation in der Mitte Europas. Hrsg.: Tobias Appl, Alfred Wolfsteiner, Regensburg 2022, ISBN 978-3-7917-3279-4, S. 34-44
- ↑ Alfred Wolfsteiner: Fluderer-Manner mit da langa Stanga. In: Tobias Appl, Alfred Wolfsteiner: Auf alten Wegen durch die Oberpfalz. Zur Geschichte der Mobilität und Kommunikation in der Mitte Europas. Hrsg.: Tobias Appl, Alfred Wolfsteiner, Regensburg 2022, ISBN 978-3-7917-3279-4, S. 120-131