Altstraßen im Bereich der TK 25 6845 Markt Eisenstein

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Der Grenzübergang

Nur ein kleiner Teil der TK 6845 Bayerische Eisenstein liegt auf bayerischem Boden. Hauptort ist der Grenzübergang Bayerisch Eisenstein, dem auf der östlichen Seite jenseits des „Künischen Gebirges“ der böhmische Markt Eisenstein gegenüberliegt. Bayerische Eisenstein ist einer von vier Grenzübergängen, die über die Höhen des Oberpfälzer und des Bayerischen Waldes nach Böhmen führen. Bayerisch Eisenstein (bis 1951 nur Eisenstein), gehört heute zum niederbayerischen Landkreis Regen.

Heimat des Arber

Auf dem Gemeindegebiet von Bayerisch Eisenstein liegt der Arber, mit 1439 m der höchste Gipfel des Bayerischen Waldes. Er bildet die Grenze zwischen Niederbayern und der Oberpfalz. Die Südwestfranke des Arbermassivs liegt im Bereich der Gemeinde Bodenmais (Lkr. Regen), die Westflanke gehört zur Gemeinde Lohberg (Lkr. Cham). Am Arber entspringt der Regen. Der Bereich der Gemeinde Bayerisch Eisenstein wird im südlichen Teil vom Regen durchflossen.

Das Eisensteiner Tal

Die Gemeinde Bayerische Eisenstein liegt im dicht bewaldeten Tal des „Großen Regen“ im „Eisensteiner Tal“ zwischen den Bergen Zwercheck, Spitzberg, und Panzer im Norden sowie dem Großen Arber im Westen und dem Falkenstein im Süden. Durch die Landesgrenze ist das „Eisensteiner Tal“ in zwei Teile getrennt. Bis zum Fall des „Eisernen Vorhangs“ war der Grenzübergang nur mit Visum möglich. Die Geschichte des Eisensteiner Tals beginnt im Jahre 1564, als auf dem Grund des böhmischen Grafen Georg von Guttenstein von bayerischen Bergleuten ein Erzbergwerk mit Eisenhammer errichtet wurde. Allerdings war das Werk nur wenige Jahre in Betrieb. Dem Abbau von Eisenerz verdankt das ganze Gebiet seinen Namen. Mitte des 17. Jahrhunderts, nach anderen Quellen bereits im 11. Jahrhundert, wurden die ersten Bauern aus den Freigerichten des Böhmerwaldes und des Bayerischen Waldes im Künischen Gebirge angesiedelt.

Wirtschaftlicher Erfolg durch Glashütten

Die Besitzer des Eisensteiner Tals, die Grafen von Nothaft, erhielten 1688 die Hofmarksgerechtigkeit über des Eisensteiner Tal. Wenig später entstand in der späteren Ortschaft Markt Eisenstein die erste Glashütte. Der wirtschaftliche Erfolg war vorprogrammiert. Zwanzig Glashütten waren schließlich im Eisensteiner Tal vorhanden. Mit dem bayerische-österreichischen Grenzvertrag von 1764 blieb das gesamte Gebiet eine politische Einheit. Danach fiel die Hälfte des Hofmarksgebietes an Bayern zurück. Die Landesgrenze lief nun mitten durch die Hofmark Eisenstein. In einer Beschreibung von 1752 gehörte die Gemeinde Bayerisch Eisenstein zum Landgereicht Kötzting.[1]

Die Hofmark Eisenstein

Von Zwiesel ostwärts bis nach Böhmen dehnte sich noch um die Mitte des 16. Jahrhunderts ein geschlossenes, nahezu undurchdringliches Waldgebiet aus. Bekannt war allerdings noch, dass es im Innern dieser Wildnis Eisen gab und daher ein Bach die Bezeichnung „Eisenbach“ trug. Der böhmische Graf Georg von Guttenstein erlaubte hier an der Grenze nach Erz zu graben. Die bayerische Regierung stellte fest, dass das Bergwerk vor der Wasserscheide und dem Gebirgskamm auf bayerischem Boden lag. Es kam zum langwierigen Streit, in dessen Verlauf es aber nicht mehr gelang, das Eisenwerk wieder in Betrieb zu nehmen. Bayerische Siedler wurden immer wieder vertrieben. Erst ab 1617 konnten einige Bauern auf Dauer sesshaft werden.

Glashütte durch die Familie Nothafft

Im Jahre 1647 verlieh der Kurfürst das Gebiet an Heinrich von Nothafft, im Jahre 1688 bekam die Familie Nothafft die Hofmarksgerechtigkeit. Darunter war auch der Eisenhammer. Sie fiel im Jahre 1708 mit 17 Untertanen an Böhmen. Da die Verwertung des Erzvorkommens keinen Gewinn versprach, erbauten die Nothafft am Eisenstein 1709 eine Glashütte. Nachdem die Nothafft im Jahre 1716 die Grafenhütte im Bereich des heutigen Bayerisch Eisenstein errichtet hatten, übernahm der tüchtige Glashüttenmeister Hans Georg Hafenbrädl alle Gründe um Bayerisch Eisenstein von den Nothafft zu Erbrecht. Im Grenzvertrag von 1764 wird die Hälfte des Gebietes mit (Böhmisch-) Eisenstein endgültig zu Böhmen geschlagen. Was Bayern blieb nur „Gehölz und Wildernus“. Der Ausbau dieses ursprünglich unwirtlichen Gebiets ist das Werk Hafenbrädels.

Im Besitz der Familie Hafenbrädl

Durch Erbschaft gelangt die Hofmark Eisenstein einschließlich des bayerischen Anteils 1771 an Baron Riesenfels. Von diesen geht sie 1771 an die Hafenbrädel über, die unterdessen den böhmischen Adelstitel erworben hatten.

Im Jahre 1820 wurde den Hafenbrädel in Eisenstein die Patrimonialgerichtsbarkeit II. Klasse zuerkannt, die aber im Jahre 1835 auf Ansuchen der Inhaber aufgelöst wird. Es folgte die Aufhebung der Hofmark im bayerischen Teil des Tales und wurde unter dem Namen Eisenstein eine königlich bayerische Landgemeinde. Im böhmischen Teil erfolgte die Auflösung im Jahre 1848.[2]

Zur ehemaligen Hofmark gehörten neben Bayerisch Eisenstein Steinhütte, Grafenhütte, Heinrichsöd, Arberhütte, Bayerisch Häusl, Thrunhof und Scheiben. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1846 wird die Gemeinde Bayerisch Eisenstein dem Landgericht Regen zugeteilt.[3]

Der Grenzbahnhof

Mit dem Bahnbau und der Eröffnung der Eisenbahnlinie von Plattling nach Pilsen im Jahre 1877 begann die eigentliche Entwicklung des Ortes zwischen dem älteren Neu-Waldhaus und dem Grenzbahnhof. Das Bahnhofsgebäude steht zur Hälfte auf deutschem und tschechischem Gebiet. Zum Grenzübergang führt die Bundesstraße B 11, die von Deggendorf kommend Klattau zum Ziel hat. Sie besitzt, wie alles neuzeitlichen Verkehrsverbindungen von überregionaler Bedeutung, historische Vorgänger wie den Baierweg oder die Altwegetrasse von Straubing über den Stallwanger Sattel in die Cham-Further-Senke und weiter nach Taus. [4]

Die Künischen Freibauern

Der Bergzug zwischen Bayerische Eisen und Neukirchen b. Hl. Blut wird „Künisches Gebirge“ genannt. Das Gebirge bildet heute die Grenze zwischen Bayern und Böhmen. Auf dem Bergkamm liegt der Osser (1293 m), über dessen Gipfel die Staatsgrenze verläuft. Der Große Osser liegt bereits in Tschechien, der Kleine Osser (1266 m) liegt auf bayerischer Seite. „Künisch“ bedeutet „königlich“. Wann die Volksgruppe der „Künischen Freibauern“ im Böhmerwald angesiedelt wurde, darüber gehen die Meinungen der Forscher auseinander. Während die einen eine Ansiedlung bereits im 11. Jahrhundert, andere im 14. Jahrhundert für möglich halten, vertreten die meisten Heimatforscher die Auffassung, dass die Geschichte der künischen Freibauern in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts beginnt.

Nach 1548 hatten die Guttensteiner auf Riesenberg als Pfandbesitzer bayerische Siedler ins Land gerufen, die ihnen die riesigen Wälder in diesem Gebiet erschlossen und einträglich machten. Diese Siedler genossen besondere steuerliche Begünstigungen und juristische Freiheiten wie etwa das freie Brau- und freie Schankrecht, das Recht auf Branntweinerzeugung und des Ausschanks, das Recht auf Verleihung der Gewerbebefugnisse sowie das Jagd- und Fischereirecht.

Das Gebiet der Künischen Freibauern bestand seit 1617 aus den acht Gerichten St. Katharina, Hammern, Eisenstraß, Seewiesen, Haidl, Kochet, Stadln, und Stachau. Seit dem 18. Jahrhundert waren die königlichen Freigerichte Altstadln, Neustadln und Stachau schutzuntertänig mit dem Gut Stubenbach vereinigt.

Das Ende des künischen Bauernrechts.

Immer wieder wurde seitens des Adels versucht, diese Freiheiten einzuschränken. Die künischen Freibauern konnten wenigstens zum Teil ihre alten Rechte verteidigen und wurde nicht wie in anderen Gebieten wie Leibeigene behandelt, so dass weiterhin ihr Leitspruch galt: “Niemands Herr und niemands Knecht, das ist künisch Bauernrecht!“

Im Jahre 1848 die österreichisch-ungarische Monarchie durch ein Gesetz die Grundherrlichkeiten und Untertänigkeitsverhältnisse des Bauernstandes gegenüber dem Adel in der österreichisch-ungarischen Monarchie aufhob. Damit gingen auch die Sonderrechte der künischen Freibauern verloren. [5]

Weblinks

Einzelnachweise